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   LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2008 - L 8 B 72/08 SO   

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https://dejure.org/2008,118609
LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2008 - L 8 B 72/08 SO (https://dejure.org/2008,118609)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08.12.2008 - L 8 B 72/08 SO (https://dejure.org/2008,118609)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08. Dezember 2008 - L 8 B 72/08 SO (https://dejure.org/2008,118609)
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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2007 - L 13 AS 26/07
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2008 - L 8 B 72/08
    Es hat in seinem angegriffenen Beschluss - mit dem es zugleich den Antrag der Antragsteller auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt hat - gestützt unter anderem auf die auch vom Senat geteilte Rechtsprechung des 13. Senats des LSG Niedersachsen-Bremen (Beschluss vom 21. April 2008 - L 13 AS 26/07 NZB ) mit zutreffender Begründung im Einzelnen ausgeführt, dass die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) beziehenden Antragsteller zu 3. und 4. keinen Anspruch auf Erlass der begehrten Regelungsanordnung gemäß § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG haben.

    Bei dem von den Antragstellern geltend gemachten (regelmäßig wiederkehrenden) Bedarf an Schulmaterial im üblichen Umfang (Grundbedarf) handelt es sich hingegen um eine typische Bedarfslage, die nicht von § 73 SGB XII erfasst wird (vgl auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21. April 2008, a.a.O. und Beschluss vom 3. Dezember 2007 - L 7 AS 666/07 ER , juris Rnr 17, aus dem entgegen der Interpretation der Antragsteller klar hervorgeht, dass Aufwendungen für den typischen Schulbesuch nicht unter § 73 SGB XII fallen).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2008 - L 8 B 72/08
    Eine Leistung nach § 73 SGB XII setzt eine besondere Bedarfslage - die eine gewisse Nähe zu den speziell in den §§ 47 bis 74 SGB XII geregelten Bedarfslagen aufweist - voraus (BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 14/06 R - NZS 2007, 383; juris Rdnr 22 unter Hinweis auf Berlit, LPK-SGB XII, § 73 Rdnr 5).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.12.2007 - L 7 AS 666/07

    Übernahme der Kosten für eine Schülermonatsfahrkarte zum Besuch der 11.

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2008 - L 8 B 72/08
    Bei dem von den Antragstellern geltend gemachten (regelmäßig wiederkehrenden) Bedarf an Schulmaterial im üblichen Umfang (Grundbedarf) handelt es sich hingegen um eine typische Bedarfslage, die nicht von § 73 SGB XII erfasst wird (vgl auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21. April 2008, a.a.O. und Beschluss vom 3. Dezember 2007 - L 7 AS 666/07 ER , juris Rnr 17, aus dem entgegen der Interpretation der Antragsteller klar hervorgeht, dass Aufwendungen für den typischen Schulbesuch nicht unter § 73 SGB XII fallen).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2008 - L 7 B 47/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2008 - L 8 B 72/08
    § 73 SGB XII kommt entgegen der von den Antragstellern für ihre Argumentation zitierten PKH-Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 17. April 2008 - L 7 B 47/08 AS ) - in der ein Anspruch auf eine einmalige Beihilfe für Lernmittel in erster Linie unter verfassungskonformer Erweiterung der in § 23 Abs. 3 SGB II vorgesehenen Sonderbedarfe als ein mögliches Mittel zur Beseitigung einer unzureichenden Ausstattung schulpflichtiger Kinder angesehen und eine Befriedigung des Bedarfs über § 73 SGB XII als denkbar bezeichnet wurde - als Anspruchsgrundlage nicht ernstlich in Betracht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2008 - L 8 B 84/08
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2008 - L 8 B 72/08
    Der Senat hat in Verfahren vergleichbarer Art (zB L 8 B 84/08 SO - Beschluss vom 14. November 2008 ) ergänzend Folgendes ausgeführt:.
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